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Für Menschen mit gesetzlicher Betreuung & Angehörige

Wenn du selbst eine gesetzliche Betreuung hast oder wenn ein nahestehender Mensch betreut wird, tauchen oft viele Fragen auf. Plötzlich gibt es einen Beschluss vom Gericht, eine gesetzliche Betreuerin oder einen gesetzlichen Betreuer, neue Begriffe, viele Unklarheiten. Es kann sich so anfühlen, als würde von außen über dein Leben oder das Leben einer dir wichtigen Person entschieden. Diese Seite soll dir einen Überblick geben, was gesetzliche Betreuung bedeutet, welche Rolle du dabei hast und was sich durch eine gesetzliche Betreuung ändert – und vor allen Dingen, was sich nicht ändert.

Was gesetzliche Betreuung ist – und was nicht

Zuallererst einmal das wichtigste vorweg: Eine gesetzliche Betreuung bedeutet nicht, dass du „entmündigt“ wirst. Du bleibst eine eigenständige Person mit eigenen Rechten, Wünschen und Entscheidungen. Das Grundprinzip der gesetzlichen Betreuung ist, dass du so viel wie möglich selbst bestimmst und dass dir in den Bereichen Unterstützung gegeben wird, in denen du sie wirklich brauchst. Was du selbst entscheiden und erledigen kannst, sollst du weiterhin selbst tun, gegebenenfalls mit Unterstützung. Diese Unterstützung ist aber zuallererst in der Sozialhilfe zu suchen, die gesetzliche Betreuung ist hier nachrangig. Die gesetzliche Betreuung ist kein Ersatz für dein eigenes Leben und kein Sekretär, sondern eine Hilfestellung und Unterstützung für bestimmte Bereiche deines Lebens. Eine Stellvertretung durch die gesetzliche Betreuung ist nur dann gegeben, wenn die Unterstützung nicht mehr ausreicht.

Du bleibst grundsätzlich für dein Leben verantwortlich. Eine gesetzliche Betreuung wird eingerichtet, weil das Gericht zu der Einschätzung kommt, dass du in bestimmten Bereichen Unterstützung brauchst. Das heißt nicht, dass du „nichts mehr darfst“ oder „alles abgeben musst“. Die gesetzliche Betreuung soll dich dabei unterstützen, deine Angelegenheiten zu regeln, nicht sie komplett an sich zu ziehen. Auch mit einer gesetzlichen Betreuung hast du weiterhin ein Recht auf deine Meinung, auf deine Wünsche und darauf, dass diese ernst genommen werden.

Eine gesetzliche Betreuung steht nicht „über dir“. Sie oder er hat einen klar festgelegten Aufgabenbereich, der im Beschluss des Gerichts steht. In diesem Bereich oder diesen Bereichen soll gemeinsam mit dir geschaut werden, was nötig ist und welche Entscheidungen getroffen werden. Dabei gilt der Grundsatz, dass deine Wünsche im Mittelpunkt stehen, soweit sie rechtlich möglich sind und dich nicht erheblich gefährden. Gesetzliche Betreuung ist also in erster Linie Unterstützung in bestimmten Angelegenheiten, keine vollständige Kontrolle über dein gesamtes Leben.

Deine Rolle als betreute Person

Auch mit gesetzlicher Betreuung bist du nicht passiv. Du bist die Person, um die es geht, und du hast ein Recht darauf, zu verstehen, was entschieden wird und warum. Du darfst Fragen stellen, um Erklärungen bitten und sagen, was dir wichtig ist. Viele Entscheidungen werden von dir getroffen, die gesetzliche Betreuung unterstützt dich in deiner Entscheidungsfindung – deine Sicht auf die Dinge spielt dabei eine wichtige Rolle.

Die Dinge, die du selbst erledigen kannst, sollst du auch weiterhin selbst erledigen. Vielleicht kannst du Gespräche alleine führen, aber brauchst bei Formularen Unterstützung. Vielleicht kannst du gut mit Geld umgehen, brauchst aber Hilfe bei der Kommunikation mit Behörden. Gesetzliche Betreuung heißt nicht „alles oder nichts“, sondern kann sich an dem orientieren, was du selbst kannst und möchtest. Die gesetzliche Betreuung kann dich dann dabei unterstützen, Hilfen zu bekommen, in den Bereichen, in denen du noch weitere Unterstützung benötigst.

Die Rolle von Angehörigen

Für Angehörige ist die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung oft ein Einschnitt. Viele fragen sich, was sie noch entscheiden dürfen, wie viel sie sich einmischen sollen, ob sie „abgeben“ oder „dranbleiben“ sollen. Auch hier gilt: Die betreute Person steht im Mittelpunkt. Angehörige können wichtige Bezugspersonen sein, deren Einschätzungen und Beobachtungen wertvoll sind, aber sie ersetzen nicht die betreute Person und auch nicht die Rolle der gesetzlichen Betreuerin oder des gesetzlichen Betreuers.

Wichtig ist, zu wissen, dass gesetzliche Betreuung keinen Erziehungsauftrag hat. Sie ist nicht dafür eingerichtet, die betreute Person zu „erziehen“, zu kontrollieren oder ihr vorzuschreiben, wie sie zu leben hat. Erwachsene Menschen mit gesetzlicher Betreuung haben – im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der rechtlichen Grenzen – das Recht, eigene Entscheidungen zu treffen, auch wenn Angehörige oder Betreuer:innen diese Entscheidungen persönlich anders sehen würden. Betreuung soll unterstützen, aber nicht das Leben der betreuten Person normieren.

Es kann hilfreich sein, wenn Angehörige sich darüber im Klaren sind, dass Betreuung keine Strafe und keine Degradierung ist, sondern ein rechtlicher Rahmen, der Schutz und Unterstützung geben soll. Wenn du Angehörige:r bist, kannst du die betreute Person darin b

Die Rolle von Betreuer:in und Gericht

Die gesetzliche Betreuerin oder der gesetzliche Betreuer hat – je nach Beschluss – die Aufgabe, in bestimmten Bereichen zu unterstützen und im Ausnahmefall, wenn keine anderen Hilfen greifen, zu vertreten. Die gesetzliche Betreuung soll nicht über den Kopf der betreuten Person hinweg entscheiden, sondern gemeinsame Entscheidungsprozesse anstoßen und dabei die Wünsche der betreuten Person berücksichtigen.

Das Betreuungsgericht entscheidet, ob eine Betreuung eingerichtet wird, für welche Aufgabenbereiche sie gilt und wie lange die Betreuung laufen soll. Es überprüft auch in Abständen, ob die Betreuung weiterhin notwendig ist oder ob sich etwas verändert hat. Die gesetzliche Betreuung ist damit kein Zustand, der „für immer“ unveränderter feststeht, sondern etwas, das immer wieder neu bewertet wird.

Ein Überblick, der Orientierung geben soll

Diese Seite kann die gesetzliche Betreuung nicht in allen Einzelheiten erklären und ersetzt keine rechtliche Beratung. Sie soll aber eine erste Orientierung geben, wenn du mit gesetzlicher Betreuung in Kontakt kommst – sei es, weil du selbst betreut bist oder weil eine gesetzliche Betreuung für eine nahestehende Person eingerichtet wurde. Wichtig ist, dass du weißt: Gesetzliche Betreuung bedeutet nicht, dass du als Person weniger zählst oder „entmündigt“ bist. Du hast weiterhin Rechte und Pflichten. Gesetzliche Betreuung nimmt dir nicht deinen Wert und auch nicht deine Rechte, sie unterstützt dich, deine Rechte zu wahren und zu bekommen.

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